BARRIEREFREIHEITS-ERKLÄRUNG

Mit 28.6.2025 müssen Websites und Apps digital barrierefrei umgesetzt sein, um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) einzuhalten. Das Ziel des BFSG ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, kurz EAA, RL 2019/882), um den Binnenmarkt zu stärken und zu einer größeren Verfügbarkeit von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen beizutragen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Es orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Websinhalt (WCAG, 2.2., mind. Stufe AA).

 

Auch wenn es kein "Muss" für mein Unternehmen ist, bin ich bestrebt, diese Vorgaben einzuhalten.

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Letzte Änderung: 27.04.2025

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