BARRIEREFREIHEITS-ERKLÄRUNG
Mit 28.6.2025 müssen Websites und Apps digital barrierefrei umgesetzt sein, um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) einzuhalten. Das Ziel des BFSG ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, kurz EAA, RL 2019/882), um den Binnenmarkt zu stärken und zu einer größeren Verfügbarkeit von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen beizutragen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Es orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Websinhalt (WCAG, 2.2., mind. Stufe AA).
Auch wenn es kein "Muss" für mein Unternehmen ist, bin ich bestrebt, diese Vorgaben einzuhalten.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.
Wir sind zwar nicht verpflichtet zur Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes aufgrund der Unternehmens- und Umsatzgröße (unter 10 Mitarbeiter und 2 Millionen Euro Umsatz), halten es dennoch für wichtig, nach Möglichkeit das BaFG einzuhalten, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Angeboten zu ermöglichen.
Nähere Informationen zum Vertragsabschluss von Webdesign-, Grafik- oder Fotografieaufträgen finden Sie unter den "Angeboten"
Nicht barrierefreie Inhalte (in Arbeit)
- Es kann sein, dass hier ältere veröffentlichten PDF-Dateien aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht barrierefrei gestaltet sind.
- Eingebundene Videos (Vimeo, YouTube) haben noch keinen iFrame-Titel, dieser wird so bald wie möglich in unserem CMS-System ergänzt.
- Einige Formular-Teile sind noch nicht optimal barrierefrei. Dies wird so rasch wie möglich bereinigt.
- Bilder haben nicht alle einen Alternativ-Text und werden bei Updates laufend ergänzt
- Die meisten Verlinkungen sind barrierefrei zugänglich, wobei das System ständig verbessert wird. Sollten dennoch Teile nicht barrierefrei gestaltet sein, so ersuchen wir um Nachsehen, da es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen einen großen Aufwand darstellt.
Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Ältere Dokumente und Inhalte, die eventuell nicht vollständig barrierefrei sind (vor 28.6.2025 publiziert)
- Auf der Website sind Tools von Drittanbietern eingebunden, die wir nicht unter unserer Kontrolle haben (zB CookieBlocker). Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit dem Barrrierefreiheitsbestimmungen daher keine Aussage getroffen werden und sind daher ebenfalls von den Anforderungen des BaFG ausgenommen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.
Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: office@ms-creative.com (oder Sie verwenden unser Anfrage-Formular unter "ANFRAGE").
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und nach Möglichkeit eine Lösung für Ihr Problem finden.
Für wen gilt dies bzw. für welche Dienstleistungen?
- Wirtschaftsunternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten (Online-Handel, Websites mit Online-Buchungen, Angebote von Mitgliedschaften oder Abbos, Online-Buchungsmöglichkeiten von Hotel- und Reiseportale, Digitale Publikationen von Verlagen, ...
- Websites, die sich an Verbraucher und Endnutzer richten
- elektronische Kommunikationsdienste (Telefonie, ...)
- Elektronische Ticket-Bestellungssysteme und interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen
- Software für E-Books
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Ausnahmen:
- Vor dem 28.6.2025 in Verkehr gebrachte Produkte
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 MitarbeiterInnen UND einem max. Jahresumsatz od. Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro.
- Übergangsbestimmungen für einige Produkte und Dienstleistungen von fünf Jahren, wobei dies NICHT für E-Commerce-Websites gilt
Was muss als Website- bzw. App-Betreiber beachtet werden?
- Barrierefreie Aufbereitung von Texten, damit diese in verschiedenen Formen von zB Screenreadern vorgelesen werden können
- Strukturierte Inhalte
- Barrierefreie Formulare
- Alt-Text bei Bildern (Alternative Darstellung des Inhalts, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind)
- Klare Präsentation von Inhalten, damit NutzerInnen diese ohne besondere Erschwernis erfassen können. Dazu gehören zB. Kontraste, Schriftgröße, ...
- Bedienbarkeit der Website mithilfe der Tastatur
- Zugänglichkeit auf allen Geräten (Responsive Design) wie zB Mobilgeräte, ...
- Es müssen außerdem dazu weiterhin die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, GFStG, beachtet werden.
- Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung auf der Website. Diese enthält Informationen, wie man die Barrierefreiheit sicherstellt und welche Teile der Website noch nicht barrierefrei sind. Siehe auch WKO-Link (Barrierefreiheitsgesetz-e-commerce). Es wird empfohlen, dazu einen eigenen Navigationspunkt/Button einzurichten.
Ausnahmen für bestimmte Inhalte:
- Medien (Videos, Audios), die vor dem 28.6.2025 publiziert wurden
- PDF-Dokumente, die vor dem 28.6.2025 erstellt wurden
- Online-Karten, wenn die Informationen anderweitig barrierefrei zugänglich sind
- Inhalte von Drittanbietern, für die das Unternehmen keine Kontrolle hat
- Website-Archive, die nicht mehr aktualisiert werden
Mindestinhalt der Barrierefreiheitserklärung (Quelle WKO):
- Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
- Eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
- Der Dienstleistungserbringer legt Informationen vor, die belegen, dass bei der Dienstleistungserbringung und ihrer Überwachung gewährleistet wird, dass die Dienstleistung die obigen Anforderungen und die anwendbaren Anforderungen dieses Bundesgesetzes erfüllt. Achtung: Hier ist auch zu dokumentieren, welche Teile des Webauftritts nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind – inklusive konkreter Begründung.
Einen Formulierungsvorschlag finden Sie auch auf der Quellen-Seite der WKO.
Strafen
Wer sich nicht daran hält kann mit Verwaltungsstrafen bis 80.000,- Euro rechnen!
Monitoring- und Beschwerdestelle: Sozialministeriumservice - Landesstelle Oberösterreich
» WEITERE INFORMATIONEN AUF DIGITALBARRIEREFREI.AT
NEWS:
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